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Lichterführung:

Die Lichter eines Schiffes dienen nicht dazu, besser zu sehen, sondern um besser gesehen zu werden. Aus der Art und der Anordnung der Lichter soll man erkennen können, wem oder was man auf dem Wasser begegnet. Alle Lichter müssen in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang und bei schlechter Sicht geführt werden.

Sportboote tragen folgende Lichter:

Ruderboote:

  • Weißes Rundumlicht
  • Segelboote:
  • 1.Weisses Rundumlicht, wobei bei Annäherung eines anderen Schiffes ein zweites weißes Rundumlicht gezeigt werden muss
  • 2. Seitenlichter (rot/grün) und ein weißes Hecklicht
  • 3. Eine Dreifarbenlaterne (rot/grün/weiß) im Topp
  • Motorboote unter 20 Metern Länge und unter Motor fahrende Segelboote:
    • 1.Weißes Topplicht, Seitenlichter (rot/grün), müssen auf einer Höhe angebracht sein wie das Rundumlicht, aber mindestens einen Meter dahinter und ein weißes Hecklicht
    • 2. Weißes Topplicht (mindestens einen Meter höher als die Seitenlichter), Seitenlichter (rot/grün) im Form einer Zweifarbenlaterne am Bug und ein weißes Hecklicht
    • 3. Weißes Rundumlicht anstelle des Topp- und Hecklichts und Seitenlichter in Form einer Zweifarbenlaterne am Bug
    • Berufsschiffe tragen folgende Lichter:
    • Schiffe bis zu 110 Metern Länge:

  • Weißes Topplicht, Seitenlichter (rot/grün) und ein weißes Hecklicht, wobei die Seitenlichter einen Meter niedriger als das Topplicht und meist am Ruderhaus angebracht werden.
  • Schiffe über 110 Metern Länge:
  • Zwei weiße Topplichter, wobei das zweite weiter hinten und wesentlich höher als das erste angebracht wird, Seitenlichter (rot/grün) und ein weißes Hecklicht
  • Schleppverbände:
  • Der Schlepper: zwei weiße Topplichter senkrecht übereinander, Seitenlichter (rot/grün) und ein gelbes Hecklicht
  • Jedes geschleppte Fahrzeug: weißes Rundumlicht, wobei das letzte Fahrzeug ein weisses Hecklicht mit sich führt.
  • Bei Tage ist der Schlepper mit einem gelben Zylinder (oben und unten jeweils ein schwarzer und ein weißer Streifen), jedes geschleppte Fahrzeug mit einer roten Flagge mit einem weißen Quadrat und das letzte Fahrzeug mit einem gelben Ball gekennzeichnet.
  • Mit gefährlichen Gütern beladene Schiffe werden wie folgt markiert:
  • Schiff mit feuergefährlichen Gütern:

  • Weißes Topplicht, Seitenlichter (rot/grün), Weißes Hecklicht und ein blaues Rundumlicht auf dem Achterschiff
  • Bei Tage: Blauer Kegel, wobei die Spitze nach unten zeigt
  • Schiffe mit Ammoniak oder gleichgestellten Gütern führen zwei blaue Lichter übereinander, Schiffe mit explosionsgefährlichen Gütern drei blaue Lichter übereinander. Bei Tage die jeweils angegebene Anzahl an blauen Kegeln
  • Fähren und Polizeifahrzeuge werden durch folgende Kennzeichnung angezeigt:
  • Nicht frei fahrende Fähren:

  • Ein weißes Rundumlicht und ein grünes Rundumlicht, das einen Meter darüber angebracht ist.
  • Frei fahrende Fähren:
  • Ein weißes Rundumlicht, ein grünes Rundumlicht ein Meter darüber Seitenlichter (rot/grün) und ein weißes Hecklicht.
  • Polizei und Feuerlöschboote im Einsatz:
  • Weißes Topplicht, Seitenlichter (rot/grün), weißes Hecklicht und ein Sirenenlicht.
  • Tag- und Nachtsignale von Schwimmenden Geräten, wie zum Beispiel Bagger oder Vermessungsschiffe, festgefahrene oder gesunkene Schiffe:
  • Boote sind am Tage an der gesperrten Seite entweder mit einer rot-weiß-roten Tafel oder einem roten Ball und an der frei zu befahrenen Seite entweder mit einer grün-weiß-grünen Tafel oder mit grünen Doppelkegeln gekennzeichnet.
  • Nachts müssen die Boote an der freie Seite zwei grüne Rundumlichter, die übereinander angebracht sind führen und an der gesperrte Seite muss ein rotes Rundumlicht auf der gleichen Höhe wie das obere der beiden grünen Lichter angebracht sein.